Die erbrechtliche Beratung und Vertretung erfolgt in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Bereichen, insbesondere
- Beratung und Gestaltung von Erbverträgen, Testamenten, Vermächtnissen und sonstigen Nachfolgeregelungen
- Beratung und Vertretung in Erbfällen
- Auseinandersetzung der Erben
- Erbschaftsausschlagungsverfahren
- Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen
- Erbscheinerteilungsverfahren
- Testamentsvollstreckung