Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Belangen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wie
- Kündigungsschutz
- Aufhebungsverträge
- Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Abmahnungen
- Arbeitnehmerüberlassung
- Teilzeitverträge
- Befristete Arbeitsverträge
- Elternzeit
- freie Mitarbeit
- Statusfeststellungsverfahren
- sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bundesweit.